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Allgemeine Vertrags- & Geschäftsbedingungen

Mieter:innen erkennen mit der Reisebestätigung für sich und die von ihnen mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Die telefonische oder schriftliche Anmeldung oder Anmeldung per Internet ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einschluss unserer Reise- und Zahlungsbedingungen sowie Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen, welche die Mieter:innen damit anerkennen. Der Reisevertrag wird für den Vermieter verbindlich, wenn dem Mieter die Reiseanmeldung schriftlich bestätigt wird (Buchungsbestätigung). Das vom Vermieter zugeschickte Angebot beinhaltet nochmals die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Durch Zusendung der Reservierungsbestätigung gilt die Reservierung als verbindlich und die Mieter:innen bestätigen, vor Buchung die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Reiseverträge mit Reiseveranstaltern unterliegen in den meisten Fällen eigenen Vertragsbedingungen, welche keinen Einfluss auf die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen der URigen Hütte haben. Sollten keine Vertragsbedingungen zugrunde liegen, gelten diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen.

2. Buchung

a.) An- und Restzahlung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 1 Monat vor Anreise fällig. Die Kosten für diverse Geldtransaktionen (z.B. Überweisungsspesen) tragen die Mieter:innen. Wenn die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird, behält sich der Vermieter unter Setzung einer Nachfrist vor, vom Vertrag zurückzutreten.

 

b.) Nebenkosten: Holz, Strom, Wasser und Müllentsorgung sowie die Kurtaxe für bis zu max. 6 Personen sind im Reisepreis inkludiert. Nicht inkludiert sind Kosten für Endreinigung, diese sind in jedem Fall vor Reiseantritt an den Vermieter zu überweisen. Eine zusätzliche siebte Person muss gesondert angefragt werden.

3. Leistungen

a.) Der Vermieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung. Für Angaben von Ferienorten und Liftgesellschaften in Prospekten, Internet, etc. wird keine Haftung übernommen, auch wenn sie vom Vermieter ausgegeben bzw. den Reiseunterlagen beigefügt waren. Gleiches gilt für Skipassermäßigungen (Fremdleistungen der Liftgesellschaft). Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, stellen keine Leistungen des Vermieters dar und fallen daher auch nicht unter ihren Verantwortungsbereich. Dies gilt insbesondere für Entfernungs- und Zeitangaben bezüglich Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Sportstätten, Skipasspreise, Sportgeräteverleih, etc..

b.) Belegung: Die URige Hütte darf nur mit der angegebenen Personenzahl (d. h. max. 7 Personen; auch Kinder ab dem 3. Lebensjahr zählen als volle Person) bzw. laut Angaben in der Reisebestätigung belegt werden, eine Belegung darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Vermieters und ist separat zu bezahlen. Bestätigt der Vermieter die Belegung mit zusätzlichen Personen über die Beschreibung hinaus, muss in der Regel damit gerechnet werden, dass keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten verfügbar sind. Die Benutzung des Mietobjektes durch andere als in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

c.) Abbildungen und Grundrisse: Abbildungen in Werbeunterlagen oder auf der Website der URigen Hütte stellen teilweise nur Beispiele der Inneneinrichtung oder des Typs des Ferienhauses dar. Bei den im Internet abgebildeten Grundrissen handelt es sich um ungefähre Zeichnungen hinsichtlich Größe, Anordnung der Räume und Zahl der Räume etc.; daher stellen diese Zeichnungen keine Beschaffenheitsangaben dar.

d.) Rauchen und Haustiere: Die URige Hütte ist ein Nichtraucherhaus und die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

 

e.) Anreise- und Abreisezeiten: In der Regel können Mieter:nnen das Mietobjekt am Anreisetag im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr übernehmen und zwischen 11:30 Uhr und 12:00 Uhr am Abreisetag zurückgeben. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn das Mietobjekt nicht fristgerecht geräumt wird. Bei Anreiseverzögerungen ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie die vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.

 

f.) Sorgfaltspflicht der Mieter:innen: Mieter:innen steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Die Mieter:innen verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Die Mieter:innen sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

g.) Mängel: Auch während der Mietzeit entstandene Mängel müssen die Mieter:innen beim Vermieter melden. Bei Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes sind etwaige Mängel oder Schäden sofort dem Vermieter zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen.

h) Sämtliche Angaben in Werbeunterlagen bzw. auf der Homepage stellen Beschaffenheitsangaben dar und sind keine Garantien, soweit nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet.

4. Rücktritt durch den Kunden, Stornobedingungen

Wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis einschließlich 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Vermieter der URigen Hütte zugeht, werden keine Stornogebühren fällig. Eine Stornogebühr i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistung wird fällig, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 45 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Vermieter der URigen Hütte zugeht. Eine Stornogebühr i.H.v. 70% des Wertes der bestellten Leistung wird fällig, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 44 und 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Vermieter der URigen Hütte zugeht. Eine Stornogebühr i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistung wird fällig, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Vermieter der URigen Hütte zugeht. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung („No-Show“) wird eine Stornogebühr i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistung fällig. Stornierungen müssen umgehend und ausschließlich schriftlich mitgeteilt werden. Unabhängig von den Stornogebühren haben Vertragspartner:innen (Mieter:innen) bei Stornierung bzw. Reduzierung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zu leisten. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Umbuchungen und Änderungswünsche werden erst dann wirksam, wenn sie bei dem Vermieter schriftlich vorliegen und durch diesen bestätigt sind.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Werbeunterlagen bzw. auf der Website und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die darin enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die bei der Buchung vereinbarten Preise gelten für beide Vertragsparteien als verbindlich. Etwaige kurzfristige Preisänderungen (Last-Minute Angebote, Packages, etc.) behält sich der Vermieter vor. Die aktuellen Preise bzw. aktuelle Angebote werden auf der Website bzw. der Website des Reiseveranstalters veröffentlicht. Zusätzlich zu den Preisen können sich auch die Nebenkosten sowie die Ausschreibung der einzelnen Objekte verändern. Bei kurzfristiger Buchung von Zusatzleistungen kann eine Verfügbarkeit nicht garantiert werden und etwaige Kosten der kurzfristigen Inbetriebnahme bzw. Kosten der Wartung und Reinigung können entstehen.

6. Gewährleistung

Beschwerden oder Mängelrügen müssen die Mieter:innen dem Vermieter unverzüglich nach der Ankunft bzw. nach der Schlüsselübergabe mitteilen. Nur so können gegebenenfalls Mängel umgehend abgeschafft werden. Der Vermieter ist berechtigt, Abhilfe durch eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen, es sei denn, dies erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.

7. Mängel

Die Mieter:innen können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen oder kündigen, wenn trotz fruchtlosen Abhilfeverlangens die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien, inneren Unruhen, hoheitlichen Eingriffen, etc. sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie) wird vom Vermieter keine Haftung übernommen, insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind. In vorbezeichneten Fällen höherer Gewalt können Mieter:innen jedoch verlangen, dass die Reiseleistung den geänderten Verhältnissen angepasst wird, soweit dies möglich und zumutbar ist. Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung wird dringend empfohlen. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Zusatzleistung lediglich vermittelt werden.

 

8. Mitwirkungspflicht

Mieter:innen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.

9. Haftung

Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 970 ff ABGB auf den Höchstbetrag von EUR 1.100,00 beschränkt, es sei denn, dass die Sachen dem Vermieter besonders zur Aufbewahrung übergeben wurden oder dass der Schaden vom Vermieter selbst oder seinen vertretungsberechtigten Organen bzw. seinem Personal verschuldet wurde. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haften die Vermieter nicht. Der Abschluss einer Reisediebstahlversicherung wird dringend empfohlen.

 

10. Ortstaxe

Die Ortstaxe ist eine Form der Tourismus- und Fremdenverkehrsabgabe und zusätzlich zum Mietpreis des Objektes zu entrichten. Schuldner sind grundsätzlich Mieter:innen. Die Ortstaxe ist für max. sechs Gäste in der URigen Hütte im Mietpreis inkludiert.

 

11. Gerichtsstand

Auf alle Rechtsstreitigkeiten ist österreichisches Recht anzuwenden.

Gerichtsstand: Villach

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